|
Haut braucht Schutz + Pflege! Sonst entstehen
Krankheiten bis hin zur Berufsunfähigkeit (statistisch einer der häufigsten Ursachen). Nicht umsonst legen daher alle Gewerblichen Berufsgenossenschaften größten Wert auf wirksamen Hautschutz.
In der TRGS 531 des Bundesarbeitsblattes (BArbl) Nr.
9/1996 heißt es zum Beispiel: "Hautschutz ist zur Verfügung zu
stellen. Dieser besteht aus speziellen Hautschutzmitteln, die vor
jedem Arbeitsbeginn - also auch nach den Pausen - aufzutragen sind,
gezielten und schonenden Hautreinigungsmitteln sowie
Hautpflegemitteln, die nach der Hautreinigung bei Arbeitsende auf die
trockene Haut aufgetragen werden." Ähnlich lauten die entsprechenden
VBG- Bestimmungen der Gewerblichen Berufsgenossenschaften - siehe auch
ZH1/708 - und die Arbeitsstättenverordnung, § 35. |